Sozusagen zum Abschluss meines Aufenthalts in den USA ein kurzer Blick über den grossen Teich:
Der US Supreme Court hat diesen Montag diejenigen enttäuscht, welche sich erhofft hatten, dass er die Patentierbarkeit von Business-Methoden und Software grundsätzlich verneine.Nach langer Wartezeit hat er nämlich sein Urteil in Sachen Bilski veröffentlicht.
Interessanterweise waren sich die Richter allesamt einig, dass Bilski für seine Methode des Risiko-Hedging kein Patent verdient habe. Dies war notabene bereits die Meinung der Vorinstanzen. Differenzen ergaben sich aber offenbar bei der Frage, wie das Urteil begründet werden solle. Während eine Minderheit den Patenten auf Geschäftsmethoden überhaupt einen Riegel schieben wollte, versuchte die Mehrheit die Tragweite des Urteils möglichst klein zu halten.
Im Ergebnis führt das Urteil daszu, dass auch in Zukunft US-Patente für Geschäftsmethoden und Software erteilt werden können, was auch für hiesige Unterehmen alles andere als irrelevant ist.
Der US Supreme Court hat diesen Montag diejenigen enttäuscht, welche sich erhofft hatten, dass er die Patentierbarkeit von Business-Methoden und Software grundsätzlich verneine.Nach langer Wartezeit hat er nämlich sein Urteil in Sachen Bilski veröffentlicht.
Interessanterweise waren sich die Richter allesamt einig, dass Bilski für seine Methode des Risiko-Hedging kein Patent verdient habe. Dies war notabene bereits die Meinung der Vorinstanzen. Differenzen ergaben sich aber offenbar bei der Frage, wie das Urteil begründet werden solle. Während eine Minderheit den Patenten auf Geschäftsmethoden überhaupt einen Riegel schieben wollte, versuchte die Mehrheit die Tragweite des Urteils möglichst klein zu halten.
Im Ergebnis führt das Urteil daszu, dass auch in Zukunft US-Patente für Geschäftsmethoden und Software erteilt werden können, was auch für hiesige Unterehmen alles andere als irrelevant ist.
Geschrieben von oliver kunz am 04.02.2010
in der Kategorie StGB und StPO
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Tag: StGB / Providerhaftung
Forenprovider, die durch Löschung von IP-Adressen elektronische Spuren vernichten, welche zur Identifikation von Tätern hätten dienen können, machen sich der Begünstigung i.S.v. Art. 305 StGB strafbar (Urteil des Bundesgerichts vom 8. Januar 2010, 6B_766/2009).
Geschrieben von oliver kunz am 18.09.2009
in der Kategorie SchKG
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Tag: SchKG / Akteneinsicht
Bekanntlich kann ein Gläubiger die Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung verlangen, wenn der Schuldner bei einer Betreibung auf Pfändung Vermögensbestandteile verheimlicht hat (Art. 190 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG).
Der Gläubiger hat ein berechtigtes Interesse an der Abklärung, ob die Voraussetzungen von Art. 190 SchKG gegeben sind. Er kann daher verlangen, dass ihm Namen und Adressen der anderen Gläubiger bekannt gegeben werden. Darüber hinaus hat er aber auch einen Anspruch auf direkte Einsicht in das Pfändungsprotokoll (Urteil des Bundesgerichts vom 9. Juli 2009, 5A_244/2009)
Der Gläubiger hat ein berechtigtes Interesse an der Abklärung, ob die Voraussetzungen von Art. 190 SchKG gegeben sind. Er kann daher verlangen, dass ihm Namen und Adressen der anderen Gläubiger bekannt gegeben werden. Darüber hinaus hat er aber auch einen Anspruch auf direkte Einsicht in das Pfändungsprotokoll (Urteil des Bundesgerichts vom 9. Juli 2009, 5A_244/2009)
Geschrieben von oliver kunz am 16.09.2009
in der Kategorie SchKG
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Tag: SchKG / Konkurs / IPRG
Der Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Konkurses ist nach Art. 167 Abs. 1 IPRG an "das zuständige Gericht am Ort des Vermögens in der Schweiz" zu richten. "Befindet sich Vermögen an mehreren Orten, so ist das zuerst angerufene Gericht zuständig" (Art. 167 Abs. 2 IPRG).
Das Bundesgericht hatte sich in einem Urteil vom 17. Juni 2008, 5A_768/2008 mit dieser Bestimmung zu befassen.
Das Bundesgericht hatte sich in einem Urteil vom 17. Juni 2008, 5A_768/2008 mit dieser Bestimmung zu befassen.
Geschrieben von oliver kunz am 14.09.2009
in der Kategorie Zivilprozessrecht
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Tag: LugÜ / IPRG / Erfüllungsort
Das Bundesgericht hatte unlängst Gelegenheit, sich mit dem Gerichtsstand des Erfüllungsortes (Art. 113 IPRG bzw. Art. 5 Nr. 1 LugÜ) auseinanderzusetzen (Urteil des Bundesgerichts vom 11. Juni 2009, 4A_115/2009).