Bei der Beurteilung der Frage, ob sich ein einbürgerungswilliger Jugendlicher "selber zu erhalten vermag", sind auch Unterhaltsleistungen seiner Eltern, staatliche Unterstützung mittels Stipendium und der in naher Zukunft zu erwartende Lehrlingslohn zu berücksichtigen.
Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 28.6.2006, VB.2006.00158
Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 28.6.2006, VB.2006.00158
Die Asylrekurskommission hat sich mit einem Grundsatzentscheid vom 8. Juni 2006 endlich zu einer Anwendung der Schutztheorie durchgerungen und anerkennt nun auch die nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund.
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