Sozusagen zum Abschluss meines Aufenthalts in den USA ein kurzer Blick über den grossen Teich:
Der US Supreme Court hat diesen Montag diejenigen enttäuscht, welche sich erhofft hatten, dass er die Patentierbarkeit von Business-Methoden und Software grundsätzlich verneine.Nach langer Wartezeit hat er nämlich sein Urteil in Sachen Bilski veröffentlicht.
Interessanterweise waren sich die Richter allesamt einig, dass Bilski für seine Methode des Risiko-Hedging kein Patent verdient habe. Dies war notabene bereits die Meinung der Vorinstanzen. Differenzen ergaben sich aber offenbar bei der Frage, wie das Urteil begründet werden solle. Während eine Minderheit den Patenten auf Geschäftsmethoden überhaupt einen Riegel schieben wollte, versuchte die Mehrheit die Tragweite des Urteils möglichst klein zu halten.
Im Ergebnis führt das Urteil daszu, dass auch in Zukunft US-Patente für Geschäftsmethoden und Software erteilt werden können, was auch für hiesige Unterehmen alles andere als irrelevant ist.
Der US Supreme Court hat diesen Montag diejenigen enttäuscht, welche sich erhofft hatten, dass er die Patentierbarkeit von Business-Methoden und Software grundsätzlich verneine.Nach langer Wartezeit hat er nämlich sein Urteil in Sachen Bilski veröffentlicht.
Interessanterweise waren sich die Richter allesamt einig, dass Bilski für seine Methode des Risiko-Hedging kein Patent verdient habe. Dies war notabene bereits die Meinung der Vorinstanzen. Differenzen ergaben sich aber offenbar bei der Frage, wie das Urteil begründet werden solle. Während eine Minderheit den Patenten auf Geschäftsmethoden überhaupt einen Riegel schieben wollte, versuchte die Mehrheit die Tragweite des Urteils möglichst klein zu halten.
Im Ergebnis führt das Urteil daszu, dass auch in Zukunft US-Patente für Geschäftsmethoden und Software erteilt werden können, was auch für hiesige Unterehmen alles andere als irrelevant ist.
Geschrieben von oliver kunz am 02.08.2008
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Tag: Markenrecht / Grabbing
Der Streit zwischen Google und einem deutschen Unternehmer, der die Marke GMAIL hinterlegen liess, hat nun auch zu einem Bundesgerichtsentscheid geführt:
(Urteil des Bundesgerichts vom 30.5.2008, 4C.82/2007)
(Urteil des Bundesgerichts vom 30.5.2008, 4C.82/2007)
Geschrieben von oliver kunz am 29.06.2008
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Tag: Urheberrecht / Markenrecht / Patentrecht
Per 1. Juli 2008 treten wieder einmal diverse Änderungen von Bundeserlassen in Kraft (vgl. die Zusammenstellung der Bundesverwaltung)
Primär ist hinzuweisen auf die Änderungen im Bereich des Immaterialgüterrechts.
Primär ist hinzuweisen auf die Änderungen im Bereich des Immaterialgüterrechts.
Geschrieben von oliver kunz am 07.12.2007
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Tag: Urheberrecht / DRM
Unlängst wurde hier darüber berichtet, dass die URG-Revision verabschiedet und die Referendumsfrist am laufen sei.
Offenbar regt sich nun Widerstand gegen die Revision. No Swiss DMCA ruft jedenfalls zum Unterschriftensammeln auf.
Offenbar regt sich nun Widerstand gegen die Revision. No Swiss DMCA ruft jedenfalls zum Unterschriftensammeln auf.
Geschrieben von oliver kunz am 07.12.2007
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Tag: Patentrecht / Prozessrecht
Die Botschaft zum Patentgerichtsgesetz und zum Patentanwaltsgesetz wurde vom Bundesrat verabschiedet (vgl. die Medienmitteilung des EJPD).
Mit dem Patentgerichtsgesetz soll ein neues nationales Spezialgericht geschaffen werden, das bei Streitigkeiten in patentrechtlichen Verletzungs- und Rechtsgültigkeitssachen ausschliesslich zuständig ist.
Dabei wird das Gericht aus juristisch sowie technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammengesetzt. Die Infrastruktur wird es sich mit dem Bundesverwaltungsgericht teilen. Das Verfahren folgt im wesentlichen der künftigen Schweizerischen ZPO, wobei gewisse Ausnahmeregelungen vorgesehen sind.
Die Materialien finden sich hier.
Interessant sind vor allem folgende Bestimmungen:
Mit dem Patentgerichtsgesetz soll ein neues nationales Spezialgericht geschaffen werden, das bei Streitigkeiten in patentrechtlichen Verletzungs- und Rechtsgültigkeitssachen ausschliesslich zuständig ist.
Dabei wird das Gericht aus juristisch sowie technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammengesetzt. Die Infrastruktur wird es sich mit dem Bundesverwaltungsgericht teilen. Das Verfahren folgt im wesentlichen der künftigen Schweizerischen ZPO, wobei gewisse Ausnahmeregelungen vorgesehen sind.
Die Materialien finden sich hier.
Interessant sind vor allem folgende Bestimmungen: