Geschrieben von oliver kunz am 29.06.2008
in der Kategorie OR BT
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Tag: Kundschaftsentschädigung / Alleinvertriebsvertrag / OR BT
Nicht nur Agenten können auf eine Kundschaftsentschädigung nach Art. 418u OR hoffen, sondern auch Alleinvertreiber.
Dies hat das Bundesgericht unlängst klargestellt und damit die mit BGE 88 II 169 eingeleitete Praxis geändert, wonach sich eine analoge Anwendung von Art. 418u OR aufgrund dessen Ausnahmecharakters im Grundsatz verbiete.
(Urteil des Bundesgerichts vom 22. Mai 2008, 4A_61/2008)
Dies hat das Bundesgericht unlängst klargestellt und damit die mit BGE 88 II 169 eingeleitete Praxis geändert, wonach sich eine analoge Anwendung von Art. 418u OR aufgrund dessen Ausnahmecharakters im Grundsatz verbiete.
(Urteil des Bundesgerichts vom 22. Mai 2008, 4A_61/2008)
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