Wie heise vor wenigen Tagen berichtete, hat das Sotware Freedom Law Center einen Practical Guide to GPL Compliance veröffentlicht.
Das Dokument ist allen zu empfehlen, die im Bereich der Software-Entwicklung tätig sind und mit Software zu tun haben, die der General Public License (GPL) untersteht. Der Guide beinhaltet eine Vielzahl von wichtigen Anweisungen, beginnend von der Softwarebeschaffung bis hin zum Vertrieb der Software.
Das Dokument ist allen zu empfehlen, die im Bereich der Software-Entwicklung tätig sind und mit Software zu tun haben, die der General Public License (GPL) untersteht. Der Guide beinhaltet eine Vielzahl von wichtigen Anweisungen, beginnend von der Softwarebeschaffung bis hin zum Vertrieb der Software.
Geschrieben von oliver kunz am 27.03.2008
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Tag: URG / UWG / Aggregation
In einem heute online gestellten Urteil hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu beschäftigen, ob der Betreiber von http://ch.oddb.org/die unter www.kompendium.ch abrufbaren Informationen über Medikamente rechtmässig übernommen hat.
Bekanntlich hat unser Parlament unlängst beschlossen, das Urheberrechtsgesetz an zwei internationale Übereinkommen anzupassen (vgl. die Geschäftsdatenbank des Parlaments) und dabei insbesondere neue Bestimmungen über DRM eingeführt (vgl. zum Inhalt der Revision auch die vom IGE geführte Homepage urheberrecht.ch)
Der aus dieser Revision resultierende neue Gesetzestext wurde nun am 16. Oktober 2007 im Bundesblatt publiziert (wiederum in zwei Teilen, nämlich in BBl 2007 7149 und BBl 2007, S. 2701 ff.). Die Referendumsfrist läuft noch bis am 24. Januar 2008.
Der aus dieser Revision resultierende neue Gesetzestext wurde nun am 16. Oktober 2007 im Bundesblatt publiziert (wiederum in zwei Teilen, nämlich in BBl 2007 7149 und BBl 2007, S. 2701 ff.). Die Referendumsfrist läuft noch bis am 24. Januar 2008.
Geschrieben von oliver kunz am 09.04.2007
in der Kategorie Urheberrecht
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Tag: Urheberrecht / Online / Internet
Auch das Oberlandesgericht Leipzig hat unlängst die Zulässigkeit von Online-Video-Rekordern verneint (vgl. bereits den früheren Beitrag auf Kunz-O-Blog).
Der Betreiber eines solchen Dienstes könne sich auch nicht auf den "Privatgebrauch" der Benutzer berufen.
Hersteller der Aufnahmen sei nämlich nicht der Benutzer, sondern der Anbieter:
(Bericht von RA Dr. Bahr über das Urteil des OLG Dresden (vom 28.11.2006 - Az.: 14 U 1071/06: PDF via MIR)
Der Betreiber eines solchen Dienstes könne sich auch nicht auf den "Privatgebrauch" der Benutzer berufen.
Hersteller der Aufnahmen sei nämlich nicht der Benutzer, sondern der Anbieter:
Hersteller der Aufzeichnungen ist entgegen deren Auffassung die Beklagte (...) und nicht der Endnutzer. Maßgebend für diese Beurteilung ist nicht, wie die Beklagten meinen, die Frage, wer bei formal begrifflicher, technischer Betrachtung die Herrschaft über den Herstellungsvorgang ausübt. Es kommt nicht auf den eher zufälligen Umstand an, wer "auf den Knopf drückt", um den Herstellungsvorgang einzuleiten.
(Bericht von RA Dr. Bahr über das Urteil des OLG Dresden (vom 28.11.2006 - Az.: 14 U 1071/06: PDF via MIR)
Geschrieben von oliver kunz am 12.09.2006
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Tag: Urheberrecht / Eigengebrauch
Laut einer Pressemitteilung der ProSiebenSat.1-Gruppe hat ProSiebenSat.1 offenbar beim Landgericht Leipzig ein Urteil erstritten, das dem Internetdienst onlinetvrecorder.com verbietet, Sendungen ihrer Sender anzubieten. Dadurch könnte das Geschäftsmodell der "Virtuellen Recorder"; arg in Bedr?ngnis kommen.