... hat die Arztsekretärin ihrer Vorgesetzten in Anwesenheit von Mitarbeiterinnen und Patienten zugeraunt und wurde dafür zu Recht fristlos entlassen.
(Urteil des Bundesgerichts vom 26. Juni 2006, 4C.154/2006)
(Urteil des Bundesgerichts vom 26. Juni 2006, 4C.154/2006)
Geschrieben von oliver kunz am 20.02.2006
in der Kategorie Arbeitsrecht
No Trackbacks
Tag: Arbeitsrecht / Kündigung
Die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung wegen sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB, Pädophilie) ist nicht nur ungerechtfertigt im Sinne von Art. 337c OR, sondern auch missbräuchlich im Sinne von Art. 336 OR. So jedenfalls hat das Bundesgericht in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 31.1.2006, 4C.431/2005).
«Prev
|| 1 ·
Next»