Geschrieben von oliver kunz am 14.09.2009
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Tag: LugÜ / IPRG / Erfüllungsort
Das Bundesgericht hatte unlängst Gelegenheit, sich mit dem Gerichtsstand des Erfüllungsortes (Art. 113 IPRG bzw. Art. 5 Nr. 1 LugÜ) auseinanderzusetzen (Urteil des Bundesgerichts vom 11. Juni 2009, 4A_115/2009).
Geschrieben von oliver kunz am 12.05.2009
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Tag: Notorietät
Dank dem swissblawg bin ich auf das Urteil des Bundesgerichts des letzten Jahres gestossen (Urteil des Bundesgerichts vom 9. Januar 2008, 4A_317/2007)
Darin entschied das Bundesgericht, dass der LIBOR-Zinssatz nicht notorisch sei und damit behauptet und belegt werden müsse:
Darin entschied das Bundesgericht, dass der LIBOR-Zinssatz nicht notorisch sei und damit behauptet und belegt werden müsse:
Geschrieben von oliver kunz am 24.02.2009
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Tag: LugÜ / EugVVO
Unlängst hat der Europäischen Gerichtshofs über die (Un-)Zulässigkeit von Prozessführungsverboten ("anti-suit injunctions") entschieden, welche die Wirksamkeit einer Schiedsklausel sicherstellen sollen.
(Urteil des EuGH i.S. West Tankers (C‑185/07) vom 10. Februar 2009)
Der EugH entschied, dass das gerichtliche Verbot, ein Verfahren vor den Gerichten eines anderen Vertragsstaates einzuleiten oder fortzuführen, weil ein solche Verfahren gegen eine Schiedsvereinbarung verstoße, nicht vereinbar sei mt der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO).
Für Einzelnheiten kann auf den vorzüglichen Conflict of Laws - Blog verwiesen werden, welcher ein regelrechtes Online-Symposium zu diesem Entscheid veranstaltet.
(Urteil des EuGH i.S. West Tankers (C‑185/07) vom 10. Februar 2009)
Der EugH entschied, dass das gerichtliche Verbot, ein Verfahren vor den Gerichten eines anderen Vertragsstaates einzuleiten oder fortzuführen, weil ein solche Verfahren gegen eine Schiedsvereinbarung verstoße, nicht vereinbar sei mt der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO).
Für Einzelnheiten kann auf den vorzüglichen Conflict of Laws - Blog verwiesen werden, welcher ein regelrechtes Online-Symposium zu diesem Entscheid veranstaltet.
Geschrieben von oliver kunz am 03.02.2009
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Tag: ZPO / Zivilprozessrecht / Vereinheitlichung
Fast hätte ich es vergessen: Wie in früheren Beiträgen bereits berichtete, ist die eidgenössische ZPO in die Zielgerade eingebogen.
Nun steht der definitive Text der neuen ZPO fest und ist online abrufbar. Die Referendumsfrist läuft noch bis zum 16. April 2009. Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass ein Referendum zustande kommt. Immerhin wurde die ZPO mit einer erschlagenden Mehrheit in der Schlussabstimmung angenommen.
Es fragt sich daher nur noch, wie oft die ZPO revidert wird bis sie denn am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Nun steht der definitive Text der neuen ZPO fest und ist online abrufbar. Die Referendumsfrist läuft noch bis zum 16. April 2009. Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass ein Referendum zustande kommt. Immerhin wurde die ZPO mit einer erschlagenden Mehrheit in der Schlussabstimmung angenommen.
Es fragt sich daher nur noch, wie oft die ZPO revidert wird bis sie denn am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Geschrieben von oliver kunz am 29.01.2009
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Tag: BGG / Art. 100 BGG / Nichtigkeitsbeschwerde / Zivilprozessrecht
Bekanntlich kann mit der Beschwerde an das Bundesgericht grundsätzlich bis zur Erledigung eines kanonalen Kassationsverfahrens zugewartet werden (Art. 100 Abs. 6 BGG), wobei das Bundesgericht dieses Prinzip schon kurz nach Einführung des BGG eingeschränkt hat. Art. 100 Abs. 6 BGG komme nur zur Anwendung, wenn das Kassations-Rechtsmittel zulässig war (vgl. meinen Beitrag zur Prozessfalle Art. 100 Abs. 6 BGG).
Vor einigen Monaten hat das Bundesgericht - wenn auch in unklaren Worten - die Prozessfalle (bzw. seine Rechtsprechung) zu entschärfen versucht, aber trotzdem nicht alle Unklarheiten beseitigt (vgl. meine Beitrag).
Nun hat es in einem neu online gestellten Urteil (Urteil des Bundesgerichts vom 18.12.2008, 4A_398/2008) deutlichere Worte gefunden:
Lediglich in Ausnahmefällen kommt Art. 100 Abs. 6 BGG trotz Weiterzug an eine Kassationsinstanz nicht zur Anwendung. Dies etwa in folgenden Fällen:
- wenn gegen den Entscheid des oberen kantonalen Gerichts nach kantonalem Prozessrecht für den Rechtssuchenden erkennbar gar kein Rechtsmittel an eine weitere kantonale Instanz mit beschränkter Kognition offen steht (BGE 134 III 92 E. 1 S. 93)
- wenn die Kassationsinstanz wegen zu spät ergriffener kantonaler Beschwerde auf diese nicht eintritt, sowie
- bei offenbarem Rechtsmissbrauch.
Vor einigen Monaten hat das Bundesgericht - wenn auch in unklaren Worten - die Prozessfalle (bzw. seine Rechtsprechung) zu entschärfen versucht, aber trotzdem nicht alle Unklarheiten beseitigt (vgl. meine Beitrag).
Nun hat es in einem neu online gestellten Urteil (Urteil des Bundesgerichts vom 18.12.2008, 4A_398/2008) deutlichere Worte gefunden:
Lediglich in Ausnahmefällen kommt Art. 100 Abs. 6 BGG trotz Weiterzug an eine Kassationsinstanz nicht zur Anwendung. Dies etwa in folgenden Fällen:
- wenn gegen den Entscheid des oberen kantonalen Gerichts nach kantonalem Prozessrecht für den Rechtssuchenden erkennbar gar kein Rechtsmittel an eine weitere kantonale Instanz mit beschränkter Kognition offen steht (BGE 134 III 92 E. 1 S. 93)
- wenn die Kassationsinstanz wegen zu spät ergriffener kantonaler Beschwerde auf diese nicht eintritt, sowie
- bei offenbarem Rechtsmissbrauch.