Geschrieben von oliver kunz am 16.09.2009
in der Kategorie SchKG
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Tag: SchKG / Konkurs / IPRG
Der Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Konkurses ist nach Art. 167 Abs. 1 IPRG an "das zuständige Gericht am Ort des Vermögens in der Schweiz" zu richten. "Befindet sich Vermögen an mehreren Orten, so ist das zuerst angerufene Gericht zuständig" (Art. 167 Abs. 2 IPRG).
Das Bundesgericht hatte sich in einem Urteil vom 17. Juni 2008, 5A_768/2008 mit dieser Bestimmung zu befassen.
Das Bundesgericht hatte sich in einem Urteil vom 17. Juni 2008, 5A_768/2008 mit dieser Bestimmung zu befassen.
Geschrieben von oliver kunz am 14.09.2009
in der Kategorie Zivilprozessrecht
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Tag: LugÜ / IPRG / Erfüllungsort
Das Bundesgericht hatte unlängst Gelegenheit, sich mit dem Gerichtsstand des Erfüllungsortes (Art. 113 IPRG bzw. Art. 5 Nr. 1 LugÜ) auseinanderzusetzen (Urteil des Bundesgerichts vom 11. Juni 2009, 4A_115/2009).
Geschrieben von oliver kunz am 18.02.2009
in der Kategorie IPR
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Tag: LugÜ / SchKG / IPRG
Das Lugano Übereinkommen (LugÜ) wurde bekanntlich überarbeitet und weitgehend der EuGVVO angepasst (wie ich hier bereits berichtet habe).
Heute hat nun der Bundesrat den Entwurf sowie die Botschaft für die Genehmigung und Umsetzung des revidierten Lugano Übereinkommens veröffentlicht.
Das wichtigste vorweg: Das LugÜ wird voraussichtlich zusammen mit eidgenössischer ZPO und StPO, d.h. am 1.1.2011 in Kraft treten und das Inkrattreten wird punktuelle Anpassungen auch von SchKG und IPRG mit sich bringen.
Heute hat nun der Bundesrat den Entwurf sowie die Botschaft für die Genehmigung und Umsetzung des revidierten Lugano Übereinkommens veröffentlicht.
Das wichtigste vorweg: Das LugÜ wird voraussichtlich zusammen mit eidgenössischer ZPO und StPO, d.h. am 1.1.2011 in Kraft treten und das Inkrattreten wird punktuelle Anpassungen auch von SchKG und IPRG mit sich bringen.
Geschrieben von oliver kunz am 01.08.2008
in der Kategorie Zivilprozessrecht
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Tag: LugÜ / GestG / IPRG / Ort der gelegenen Sache
In einem unlängst ergangenen Urteil hatte sich das Bundesgericht mit einer Klage verschiedener Stockwerkeigentümer ein und derselben Liegenschaft zu befassen, mit welcher diese die Bezahlung von Mietzinsen für die hotelmässige Benutzung ihrer Einheiten forderten.
(Urteil des Bundesgerichts vom 16. Mai 2008, 4A_133/2008)
Die verschiedenen Stockwerkeigentümer hatten teils Wohnsitz in der Schweiz, teils im Ausland. Sie hatten sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen und am Ort der gelegenen Sache (Surselva) geklagt.
Für die schweizerischen Kläger ging dies gut aus. Für die ausländischen erachtete das Bundesgericht das Gericht in Surselva aber als nicht zu ständig. Dies aus folgenden Überlegungen:
(Urteil des Bundesgerichts vom 16. Mai 2008, 4A_133/2008)
Die verschiedenen Stockwerkeigentümer hatten teils Wohnsitz in der Schweiz, teils im Ausland. Sie hatten sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen und am Ort der gelegenen Sache (Surselva) geklagt.
Für die schweizerischen Kläger ging dies gut aus. Für die ausländischen erachtete das Bundesgericht das Gericht in Surselva aber als nicht zu ständig. Dies aus folgenden Überlegungen:
In einem gestern online gestellten und zur Publikation vorgesehenen Urteil des Bundesgerichts vom 20. Juni 2006, 4C.330/2005, hatte sich das Bundesgericht mit einem internationalen Frachtvertrag zu beschäftigen und dabei verschiedene IPR-Fragen zu klären.
Einige der (umfangreichen) Überlegungen des Bundesgerichts zur Anknüpfung von Fracht-/Speditionsverträgen, zu Abtretungen und zum Rückgriff werden daher hier dargelegt.
Einige der (umfangreichen) Überlegungen des Bundesgerichts zur Anknüpfung von Fracht-/Speditionsverträgen, zu Abtretungen und zum Rückgriff werden daher hier dargelegt.
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